Die neue Fahrtenschreiber-Gesetzgebung schreibt vor, dass alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen einen smarten Tachographen der Version 2 haben müssen, um weiterhin in und/oder zwischen europäischen Ländern verkehren zu können.
Fahrzeuge, die nach dem 21. August 2023 zugelassen werden, sind alle mit einem smarten Tachographen ausgestattet, unabhängig davon, ob sie international tätig sind oder nicht.