Die aktuelle Fahrtenschreiberverordnung schreibt vor, dass alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen für den weiteren Verkehr in und/oder zwischen europäischen Ländern mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 (SMT2) ausgestattet werden müssen.
Fahrzeuge, die nach dem 21. August 2023 zugelassen werden, müssen früher oder später alle mit SMT2-Fahrtenschreibern ausgestattet sein, unabhängig davon, ob sie im internationalen Verkehr eingesetzt werden oder nicht. Die Frist für eine Umrüstung eines alten Tachographen auf einen neuen ist der 31.12.2024.